Verein

Auszug aus dem Stadtarchiv Ellingen

In der Festschrift der „Schützengesellschaft Eintracht Germania Ellingen“ zum hundertfünfundzwanzigsten Jubiläum der Fahnenweihe 1990 ist zu lesen, ,,dass es in Ellingen – entsprechend den Waffenarten – mehrere Schützenvereine gegeben hat. Außer dem Vorhandensein einer 1865 geweihten Fahne läßt sich aber nichts nachweisen.“ Damals lagerten die Akten des Stadtmagistrats, überwiegend ungeordnet und teilweise in schadhaftem Zustand, noch in den Kellerräumen des Rathauses. Nun aber sind sie einsehbar und für jedermann zugänglich, d.h. auch zu gezielten Nachforschungen nutzbar. Deshalb sind ebenfalls zum Ellinger Schützenwesen genauere Angaben möglich. So geht aus einer ,,Gehorsamsten Anzeige der Privat-Schützen-Gesellschaft Ellingen“ an das Fürstlich von Wredesche Herrschaftsgericht vom 10. Sept. 1844 hervor, dass sich seinerzeit das Schützenwesen der Barockstadt neu organisierte, wobei man auf die Schützenordnung vom 21. Juli 1796 zurückgriff. Man bat darum, einen Verein mit der ,,Benennung Privat Schützengesellschaft zu Ellingen mit Genehmigung seiner Durchlaucht des Herrn Fürsten Carl Theodor von Wrede königl. Staatsraths und erblichen Reichsraths als Herrn und Eigentümer der zum Sommerkeller zu Ellingen gehörigen Schießstätte zu bilden.“ Der Anzeige waren ein Verzeichnis der Gründungsmitglieder gemäß einem Protokoll vom 1. Juli 1844 und ein Verzeichnis der bis zum 9. Sept. hinzugekommenen weiteren Mitglieder und ihrer Funktionen beigefügt.

Im Grunde genommen existierte die Schützengesellschaft also schon 1844; man nahm aber vermutlich die Fahnenweihe zum 20-jährigen Bestehen erst 1865 vor, da die endgül­tige Genehmigung – nach Überprüfung der Statuten usw. – am 10. Febr. 1845 vom Fürstlich von Wredeschen Herrschaftsgericht erteilt worden war. Obgleich die Schützentradition in Ellingen spätestens seit 1483 durch Schützengilden weitergegeben wurde, so ist doch der Beginn des modernen Schützenwesens eindeutig auf die Jahreszahlen 1844/45 festzulegen.