Parcoursregeln

  • Der 3 D Parcours der „Schützengesellschaft Eintracht–Germania Ellingen 1865 e. V.“ dient zu Erholungs- und Trainingszwecken für Bogenschützen / Familien und ist an die Satzung und Sportordnung des Deutschen Schützenbundes (DSB) gebunden.
  • Anfänger dürfen den Parcours nur in Begleitung eines erfahrenen Schützen nutzen, da der Blick für eventuelle Gefahrenquellen noch fehlt. Minderjährige müssen in Begleitung eines Erwachsenen (auch Nichtbogenschütze möglich) sein.
  • Der Parcoursverlauf ist durch Hinweisschilder und Pflöcke gekennzeichnet, die einen Rundweg festlegen. Die farbig gekennzeichneten Abschusspflöcke markieren eine festgelegte Schussrichtung, die aus Sicherheitsgründen eingehalten werden muss. Es darf – unter allen Umständen – nur auf die bereitgestellten Ziele, unter Einhaltung der dafür vorgesehenen Richtung, geschossen werden.
  • Bitte haltet euch an die markierten Wege, um unnötige Schäden am Wald zu vermeiden.
  • Nutzen mehrere Gruppen den Parcours gleichzeitig, müssen sich diese gegebenenfalls untereinander verständigen. Gegenseitige Rücksichtnahme und Vorsicht sind jederzeit oberstes Gebot.
  • Die Scheiben sind schonend zu behandeln, insbesondere die 3-D-Ziele (ein Treffer pro Station genügt). Beim Pfeileziehen bitte die 3-D-Ziele festhalten!
  • Werden Pfeile neben oder hinter den Scheiben gesucht, sind diese zu sichern (Bogen anlehnen o. ä.). So gesicherte Scheiben dürfen niemals beschossen werden.
  • Das Betreten des Geländes erfolgt auf eigene Gefahr. Wege und Pfade sind nicht abgesichert. Festes Schuhwerk ist auf dem Parcours ein Muss. Für Verletzungen und Schäden übernehmen der Parcoursbetreiber/Pächter und der Grundstückseigentümer keine Haftung.
  • Die Sicherheit und Unversehrtheit aller auf dem Parcours befindlicher Lebewesen hat oberste Priorität!!!
  • Ein eingenockter Pfeil darf unter keinen Umständen auf Mensch oder Tier gerichtet werden.
  • Vor dem Einnocken des Pfeils ist immer sicherzustellen, dass ein freies Schussfeld vorhanden ist. Es darf nie unkontrolliert in den Wald oder über das Gelände geschossen werden, ohne dass das Schussfeld einzusehen ist.
  • Besondere Vorsicht und Rücksichtnahme ist gegenüber Spaziergängern und anderen Nichtbogenschützen geboten. Bitte berücksichtigt, dass diese euer Tun nicht einschätzen können und sich eventuell belästigt oder gefährdet fühlen können.
  • Der Parcours darf täglich ab einer Stunde nach Sonnenaufgang bis eine Stunde vor Sonnenuntergang genutzt werden. Im Sommer ist der Schießbetrieb ab 20.00 Uhr einzustellen, damit die Ruhezeiten für das Wild gewährleistet sind.
  • Der Parcours kann ganz- oder mehrtägig bei Wald- oder Umbauarbeiten oder Jagdveranstaltungen ohne vorherige Bekanntgabe geschlossen werden. Bitte trotzdem auf unserer Internetseite informieren.
  • Auf dem Parcoursgelände ist das Schießen von traditionellen Bögen unter Verwendung von intakten Feldspitzen erlaubt. Mitführen und Benutzen anderer Spitzen ist nicht gestattet. Compoundbögen sind nur in Einzelfällen, auf Anfrage, und dann auch nur in Begleitung eines Bogenspartenmitgliedes gestattet! Die Verwendung von Armbrust, Speer, Schleudern und anderen Wurfgeschossen ist verboten!
  • Das Schießen unter Alkohol– und Drogeneinfluss ist nicht erlaubt. Behördliche Anordnungen (z. B. Rauchverbot vom 01.03. – 31.10., sowie Leinenpflicht für Hunde) sind einzuhalten.
  • Jeder Schütze muss über eine private Haftpflichtversicherung verfügen und haftet uneingeschränkt für seine Schüsse selbst.
  • Mit dem Betreten des Parcoursgeländes erkennt jeder Schütze die Nutzungsbedingungen an und verpflichtet sich, diese einzuhalten. Gastschützen müssen eine Parcourskarte gelöst haben (Eintrag des aktuellen Datums).
  • Bitte verhaltet euch so, dass auch in Zukunft ein harmonischer Umgang mit allen Beteiligten (Eigentümer, Jäger u.s.w.) möglich ist.
  • Müll, Zigarettenkippen und Pfeilbruch haben im Wald nichts verloren.
  • Sollte sich ein Pfeil in einen Baum verirren, bitte keine großen „Schnitzarbeiten“ vornehmen.