Parcourregeln

Die Parcoursregeln der SG Eintracht Germania-Ellingen 1865 e. V. bitte unbedingt beachten:

Auf dem Parcours der SG Eintracht Germania Ellingen 1865 e. V. ist ausschließlich das Schießen mit Recurve- und Langbögen erlaubt!

Compoundbögen sind den Vereinsmitgliedern vorbehalten, Armbrüste sind verboten!!!

Gäste dürfen den Parcours nur nutzen, wenn VOR dem Schießbeginn die Parcourkarte entwertet wurde. Diese sind in der ESSO Tankstelle in Pleinfeld, bei Blumen Jansen in Ellingen und über die Sommermonate (April – Oktober) an der Kasse der Sommerrodelbahn Pleinfeld zu erwerben.

Mit dem Entwerten der Parcourskarte erkennt der Schütze die Regeln zur Parcoursnutzung an und verpflichtet sich, diese einzuhalten.

Das Schießen erfordert immer ein von Mensch und Tier freies Schussfeld. Jeder Schütze hat bei seinem Schuss darauf zu achten! Das zielen auf Menschen führt zum sofortigen Verweis vom Parcoursgelände.

Zum Schießen sind nur Feld- oder Kugelspitzen zugelassen. Das Mitführen von Jagdspitzen ist verboten.

Werden Pfeile neben oder hinter der Scheibe gesucht, ist diese zu sichern (Bogen anlehnen o. ä.). So gekennzeichnete Scheiben dürfen nicht beschossen werden.

Das Schießen unter Alkohol- und / oder Drogeneinfluss ist verboten. Behördliche Anordnungen (z.B.: Rauchverbot im Wald von 1. 03. bis 31. 10. eines Jahres) sind einzuhalten.

Der Schießbetrieb ist auf die Zeit eine Stunde nach Sonnenaufgang bis eine Stunde vor Sonnenuntergang zu beschränken.

Müll, Pfeilreste und alle anderen Verunreinigungen sind vom Verursacher zu entfernen.

Jeder Schütze ist für die Einhaltung der Sicherheitsregeln selbst verantwortlich.

Jeder Gastschütze darf nur mit einer gültigen Haftpflichtversicherung am Schießbetrieb teilnehmen.

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erwachsenen den Parcours benutzen (Der Erwachsene muss kein Bogenschütze sein).

Hunde sind herzlich willkommen, müssen auf dem Parcours jedoch unbedingt angeleint werden.

Zuwiderhandlungen führen zum sofortigen erlöschen der Schießerlaubnis und zum Verweis vom Parcoursgelände!
Der Vorstand der Schützengesellschaft Eintracht-Germania Ellingen 1865 e. V.-