Ab dem 11.5.2020 ist der Bogenparcours unter folgenden Voraussetzungen wieder zur Benutzung freigegeben:
1. Halten Sie einen Sicherheitsabstand von mindestens 1,5m zu anderen Personen ein
2. Maximale Gruppengröße: 5 Personen
3. Unter diesen Voraussetzungen besteht keine Maskenpflicht
Die ausgesetzten Vereinsaktivitäten im Schützenhaus bleiben davon unberührt.